Schwimmbäder werden nicht mehr beheizt, die gläserne Kuppel des Reichstagsgebäudes im Berliner Regierungsviertel leuchtet nur noch bis Mitternacht und Robert Habeck duscht nur noch drei Minuten. Für die einen eine Einschränkung der Lebensqualität, für die anderen eine Chance zum nachhaltigen Wandel. Doch wie sieht die Sache aus rechtlicher Sicht aus?

Mietrecht -wenn die Heizung nicht mehr wärmt  

Mieter einer Wohnung mit Zentralheizung hatten bisher einen Anspruch auf Wärme. Tagsüber mussten mindestens 20 Grad, nachts 18 Grad erreicht werden können. Steht weniger zur Verfügung, haben die Mieter ein Recht zur Mietminderung. Bei dem nun drohenden Gasmangel fordert der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) eine Absenkung der Mindesttemperatur in den Wohnungen um bis zu sechs Grad Celsius. Die Bundesnetzagentur spricht sich ebenfalls für eine Absenkung der Mindesttemperatur in Wohnungen aus, der Staat könnte die Heizvorgaben für Vermieter zeitweise senken. Die Bundesregierung will diese Forderung prüfen und möglicherweise gesetzlich fixieren. Noch aber haben Mieter einen Anspruch auf „warme“ Wohnungen. 

Tempolimit – „no go“ oder „why not?“

Ein schon seit Jahrzehnten kontrovers diskutiertes Thema ist ein Tempolimit auf Autobahnen. Europa- und weltweit gibt es nur noch wenige Staaten, in denen es kein Tempolimit gibt. In ganz Europa gibt es nur eine einzige weitere Region, in der kein Tempolimit besteht: die britische Insel Isle of Man. Nach wie vor vollkommen ohne Tempolimit sind einige indische Bundesstaaten sowie Nepal, Myanmar, Burundi, Bhutan, Afghanistan, Nordkorea, Haiti, Mauretanien, Somalia und der Libanon. Das Bundesumweltamt meint zu diesem Thema: „Die Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen wäre ein kurzfristig realisierbarer, kostengünstiger und wirksamer Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen, die Verkehrssicherheit würde erhöht und die Lärm- und Schadstoffemissionen gemindert“ und rechnet vor: Ein bundesweites, generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen könnte die gesamten CO2-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen um 2,7 % senken. Das entspricht relativ zu den Emissionen des Jahres 2018 einer Minderung von rund 2,6 Mio. Tonnen CO2. Bei einem Tempolimit von 100 km/h läge die Minderung bei ca. 5,4 Mio. Tonnen CO2, bei 130 km/h immer noch bei 1,9 Mio. Tonnen CO2. Bisher scheiterten aber alle Versuche, ein Tempolimit gesetzlich einzuführen, an der überaus starken Lobby der Automobilhersteller und Autofahrervertretungen. Angesichts der derzeit herrschenden Klima- und Energiekrise scheint sich aber dieser Widerstand abzuschwächen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), in dem u.a. der Verband der Automobilindustrie Mitglied ist, ist für ein Tempolimit und der ADAC rückt von seinem bisherigen kategorischen Nein ab.

Energie einsparen und Umwelt schonen: Nur über den Geldbeutel?

Bisher schien es ohne finanzielle Anreize nicht zu gehen. Förderprogramme für Elektroautos und Niedrigenergiehäuser, den Einbau von Wärmepumpen, die Errichtung von Solaranlagen gibt es zu Hauf. Sie sind allesamt darauf ausgerichtet, bei gleichbleibendem Komfort und Lebensqualität Energie einzusparen, sind aber auf Langfristigkeit ausgerichtet. In der aktuellen Krisensituation helfen sie wenig weiter. Steigen aber die Energiepreise spürbar und erheblich, ist es plötzlich dem deutschen Michel möglich, sein Energieverbrauchsverhalten zu überdenken und zu ändern.