Sonnenenergie als Energiequelle nutzen ist so aktuell wie nie. Rohstoffknappheit, steigende Energiekosten, der immer schneller fortschreitende Klimawandel auch durch die Nutzung fossiler Energien und die politisch und gesellschaftlich gewollte Klimaneutralität erfordern ein Umdenken bei Energiegewinnung und Energieversorgung. Was liegt also näher, als die schier unerschöpflich vorhandene Sonnenenergie zu nutzen? Die erste funktionierende Solarzelle wurde bereits 1883 von Charles Fritts gebaut, allerdings mit 1-2% Wirkungsgrad wenig effektiv. Nach Einsätzen von Solarpanels in der Raumfahrt begann erst in den 1990ern die Nutzung von Solarenergie im privaten und wirtschaftlichen Bereich. Staatlichen Förderprogramme wurden aufgelegt und die Solarzellenherstellung erlebte einen Aufschwung, die Produktionskosten sanken und damit auch die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Solaranlagen.

Energiewende und gesetzliche Regelungen

Kohleausstieg und das politisch beschlossene Aus der Kernkraftwerke werden wesentlich begleitet von dem ständig reformierten und angepassten „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG), das erstmals 2020 in Kraft getreten ist und seither stetig reformiert und weiterentwickelt wurde. Das EEG ist und bleibt das zentrale Steuerungsinstrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Ziel des EEG ist es die Energieversorgung umzubauen und den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2050 auf mindestens 80 Prozent zu steigern. Unmittelbar verbunden mit dem EEG sind staatliche Förderprogramme, die Anreize für private und institutionelle Investitionen setzen sollen. So wurde im Bereich der Dachanlagen mit dem EEG 2023 u.a. eine höhere Vergütung für die Anlagen eingeführt, die ihren Strom vollständig in das Netz einspeisen. Mit Blick auf die Freiflächenanlagen wurden die Flächenkulisse erweitert und besondere Anlagenkonzepte, wie Floating-PV oder Agri-PV in die Förderung integriert.

Chancen für den privaten Einsatz

Auch für den privaten Bereich kann sich die Umstellung von Strom- und Wärmeerzeugung wirtschaftlich lohnen. Die Anschaffung einer Photovoltaik Anlage ist im Jahr 2023 deutlich günstiger geworden, denn seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer für den Erwerb von Photovoltaikanlagen für Anlagen mit einer Leistung bis höchstens 30 kWp. Umsatzsteuerbefreit sind auch Stromspeicher und weitere Komponenten. Auch das Einspeisen von produziertem aber nicht selbst verbrauchtem Strom lohnt sich, den Betreiber von kleinen PV-Anlagen sind seit 2023 von der Einkommensteuer auf Einspeisungsvergütungen befreit. Zudem können die Handwerksleistungen bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden (§ 35a EStG).

Geld sparen und Umwelt schonen

Neben den insbesondere für spätere Generationen positiven Auswirkungen des Einsatzes von erneuerbaren Energie können wohl überlegte Investitionen auch kurzfristig positive Auswirkungen im Geldbeutel haben. Die Einspar- und Ertragspotenziale sind dabei je nach verfügbarer Solarfläche und individuellem Verbrauch höchst unterschiedlich. Auch die Förderprogramme sowohl von staatlicher Seite als auch von Strom- und Energieanbietern sind nicht so einfach überschaubar. Verbraucherzentralen können hier wertvolle Tipps geben, Klimaagenturen beraten meist kostenfrei und auch Berechnungsangebote im Internet sind hilfreich. Grundsätzlich gilt: Je größer die verfügbare Solarfläche und der individuelle Stromverbrauch desto höher sind die Einsparpotenziale und je niedriger der Stromverbrauch, desto höhere Einnahmen können aus der Einspeisung generiert werden. Entscheidend ist, sich ausführlich und nicht nur von einem Anbieter beraten zu lassen und in den Errichtungsverträgen Zusicherungen über die Ertragsstärke und die Lebensdauer der Anlage zu erhalten. Denn nur so kann gewährleistet sein, dass die versprochenen Leistungen auch tatsächlich eintreten.

Andreas Tietgen, 19.03.2023