Die Installation einer Wärmepumpe beim Neubau oder die Umstellung bestehender Wärmeversorgung auf eine Wärmepumpe ist derzeit in aller Munde. Für die einen steht die Energieeffizienz und die Reduzierung des eigenen CO2-Fußabdrucks im Vordergrund, die anderen erhoffen sich Kostenersparnisse bei der Wärmeerzeugung. Umweltfreundlicher als Gas- oder Ölheizungen sind Wärmepumpen in jedem Fall, denn sie greifen beim Betrieb nicht auf fossile Brennstoffe zurück. Etwa 3/4 der erzeugten Heizenergie lassen sich aus natürlichen Wärmequellen (Luft, Erde oder Grundwasser) gewinnen. Lediglich der Betrieb der Anlage selbst erfordert Strom. Die Kosten für eine Errichtung der Wärmepumpe sind in den letzten Jahren auf Grund der hohen Nachfrage und der gestiegenen Herstellungskosten zurzeit auf das zwei- bis dreifache der Anschaffungskosten für einen Gaskessel gestiegen. Ob sich die Investition in eine Wärmepumpe wirtschaftlich lohnt, ist daher im Einzelfall zu berechnen.

Bin ich mit einer Wärmepumpe sorgenfrei?

Die autarke und kostengünstige Versorgung mit Wärme unter Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten ist die erfreuliche Seite der Entscheidung für eine Wärmepumpe. Neben wirtschaftlichen Gründen, die bei der Anschaffung einer Wärmepumpe eine Rolle spielen, sind aber auch rechtliche Aspekte nicht außer Acht zu lassen. Luft-Wärmepumpen sind mit Kompressoren und großen Ventilatoren ausgestattet, bei deren Betrieb niederfrequente Geräusche entstehen, die nicht nur die Bewohner des Hauses, sondern auch die Nachbarn stören können. Nach Herstellerangaben können Geräusche von bis zu 50dB entstehen, dem Geräuschpegel einer normalen Unterhaltung. Grade nachts ist das Geräuschempfinden jedoch erhöht, so dass der zulässige Geräuschpegel nicht mit einem zumutbaren Geräuschpegel gleichzusetzen ist. Es ist daher ratsam, einen Aufstellort an der lauten Seite des Gebäudes zu wählen, die Wärmepumpe nicht in der Nähe von Schlafräumen zu platzieren und einen Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze einzuhalten. Auch sind Aufstellorte in Hausecken zu vermeiden, da hier die Lautstärke vervielfältigt werden kann. Bei der Installation ist auch darauf zu achten, dass die meist kühlschrankgroßen Geräte schallentkoppelt von Wänden und Aufstellplatte aufgestellt werden. Bei Beachtung der Richtlinien für die Aufstellung und Schallverkapselung kann Ärger mit Nachbarn und Mietern bereits im Vorfeld vermieden werden. Hier sollte vorausschauend geplant werden.

Sind Wärmepumpen genehmigungspflichtig?

Für eine Luft-Wärmepumpe ist keine Genehmigung erforderlich. Wer aber das Grundwasser oder Erdreich als Wärmequelle nutzt und dafür Bohrungen vornehmen muss, bedarf in der Regel einer Genehmigung. Vor allem Tiefenbohrungen sind genehmigungspflichtig und nicht überall zulässig. Auch die Nutzung einer Wasser-Wärmepumpe ist genehmigungspflichtig und nicht überall erlaubt. Hierzu kann aber der örtliche Anlagenersteller Auskunft erteilen. Beim Betreiber des örtlichen Stromnetzes ist der Betrieb einer Wärmepumpe anzumelden. Das ist auch Voraussetzung für die Nutzung eines Heizstrom-Tarifs.

Andreas Tietgen, 24.01.2023