Was im privaten Bereich derzeit hoch im Kurs steht, kann auch für Unternehmen interessant sein: Sonnenenergie zur Strom- und Warmwassererzeugung auch für den eigenen Betrieb nutzen. Grade in Branchen, die für ihren Betrieb Lager- und Außenflächen benötigen, stehen große Dachflächen zur Verfügung, die ungenutzt sind. Warum also nicht dauerhaft die Strom- und Energiebedarfe durch autarke PV-Anlagen abdecken? Das senkt die Energie- und damit die Produktionskosten und verschafft Wettbewerbs- und Imagevorteile am Markt. Zugleich sind die Investitionskosten größer dimensionierter PV-Anlagen im Vergleich zum Ertrag geringer als bei kleinen Anlagen für den Privatverbraucher. Wechselrichter und Verkabelung müssen in jeder Anlage, gleich wie groß diese ist, verbaut werden. So rechnet sich bei größeren Anlagen der finanzielle Aufwand schneller, ist der Anstieg der Gesamtkosten prozentual geringer und es können zudem Abschreibungen steuerliche Vorteile gewähren.

Ausgangspunkt Ertragsplanung

Am Anfang steht die Berechnung des eigenen Energiebedarfes und die dafür aufzuwendenden Kosten sowie die Berechnung der Energiekoten als Kostenanteil der Produktion. Dabei ist logisch, dass der Vorteil einer PV-Anlage dann am höchsten ist, wenn der Energiekostenanteil am eigenen Produkt hoch ist. Aber auch für verwaltungsintensive Branchen, die Bürogebäude und kaufmännische Mitarbeiter vorhalten, können die eingesparten Energiekosten eine Möglichkeit zur Kostenreduzierung sein. Und wie bei jedem gewerblichen Einkauf zählt, dass der Kauf größerer Mengen – hier der Solarmodule – Preisvorteile gegenüber Kleinmengen hat. Beachtenswert ist auch, dass in Gegensatz zu den privaten Nutzern im gewerblichen Bereich der Energiebedarf tagsüber besteht, grade zu dieser Zeit allerdings die größte Menge an Sonnenergie zur Verfügung steht und damit die Auslastung optimiert ist.

Bauliche Voraussetzungen

PV-Anlagen sind keine Leichtgewichte. Sollen die Anlagen also auf Dächern und nicht auf ebener Erde errichtet werden, ist eine genaue statische Planung erforderlich. Denn nicht jedes Hallendach ist geeignet, die Last der Anlage zu tragen. Alternativ bieten sich auch vertikale Anlagen an Gebäudewänden an, die je nach Ausrichtung bis zu 80% des Ertrags einer horizontalen Anlage erzielen können. Zu beachten ist auch, dass bei der Errichtung von Solaranlagen am Boden eine Baugenehmigung erforderlich sein kann, was bei der Installation auf Dächern nicht immer erforderlich ist. Zu beachten sind aber immer die örtlichen Bebauungspläne und die jeweiligen Landesbauordnungen. Vor jedem Projekt sollte daher eine Bauvoranfrage bzw. eine Bauanzeige gestellt werde.

Dachvermietung als Alternative

Wer die Investitionen scheut oder die Produktions-, Lager- oder Bürogebäude lediglich langfristig gemietet hat, dem bietet sich die Alternative der Dachvermietung an. Mittlerweile hat sich ein Markt für die Anmietung von Dachflächen zum Betrieb von PV-Anlagen etabliert. Eine Vermietung bringt zwar einen geringeren Ertrag. Allerdings entfallen die notwenigen Investitionen, Planungsleistungen, Gewährleistungsprobleme und laufende Wartungskosten. Bei angemieteten Gebäuden ist die Errichtung einer PV-Anlage allerdings als bauliche Veränderung zunächst mit dem Vermieter zu klären und durch diesen zu genehmigen. Bei Vertragsabschluss ist daher dann auch auf die Rückbauverpflichtung nach Ende der Nutzungsdauer und auf die Haftung bei durch die Anlage verursachten Gebäudeschäden zu achten.

Andreas Tietgen 03.06.2023